AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmevertrag:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und
zugesagt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung ,
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen,
den vereinbarten Preis zu bezahlen.
5. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung, dem Gast
Schadenersatz oder eine mindestens gleichwertige Leistung zur Verfügung zu stellen.
6. a; Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene
Ferienwohnung anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b; Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung, hat der Gast für die Dauer des
Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen. Es gilt eine Forderung des
Gastgebers von 90% des vereinbarten Mietpreises.
7. Für entstandene Schäden während der Beherbung, insbesondere durch Haustiere, haftet der
Gast.
8. Bei Haustieren, werden dem Mietpreis enthaltende Endreinigungskosten, ein einmaliger Aufschlag von 15€ erhoben.